Fast war ich schon am Zeitschriftenregal vorbei, da fesselt eine Schlagzeile meinen Blick: “Steuer leicht gemacht … Taxman 2010 kostenlos in diesem Heft”. Auch wenn ich sonst kein BILD Leser bin, bei diesem Schnäppchen war ich gerne mal bereit eine Ausnahme zu machen – schließlich mache ich schon einige Jahre meine Steuererklärung selbst am PC.
Unspektakuläre Servicetätigkeiten wie Softwareinstallation mache ich am liebsten im Zug auf dem Weg ins Büro – und da macht sich erste Ernüchterung breit: “Bitte geben Sie den Freischaltcode für diese Software an. Um Ihren Freischaltcode zu erhalten, besuchen Sie bitte folgende Website…”. Ok, damit hatte ich nicht gerechnet, aber man ist ja auch mobil online und so dauerte es nur wenige Augenblicke, besagte URL aufzurufen.
“Bitte registrieren Sie sich beim Portal von Computer BILD”.
Äh .. Moment … so hatte ich mir das nicht vorgestellt. Ich möchte bitte die von mir – zugegebenermaßen zu einem Spottpreis – erworbene Software installieren. Von einer Zwangsmitgliedschaft bei Computer BILD war auch im Kleingedruckten nirgendwo die Rede. Jetzt zahlte es sich aus, dass ich mir schon vor einigen Jahren, genau für solche Fälle, ein “Alter Ego” zugelegt hatte. Dennoch macht so eine Registrierung Arbeit, ich muss den angegebenen Webmail Account für das Opt-In abfragen und bin bereits morgens um acht genervt. Was sagt eigentlich der Verbraucherschutz zu sowas?
Dann die nächste Hürde: “Bitte geben Sie für die Registrierung von Taxman 2010 Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse an”. Ui, da fing aber die Halsschlagader zu pochen an – haben diese Granaten denn jetzt alle ‘nen nassen Hut auf? Was hatte ich denn eben gerade getan? Selbst wenn Lexware die Daten gerne im CRM hätte – ist es denn wirklich zu viel verlangt, die Daten komfortabel zu übertragen, oder wenigstens vorzubelegen? Für diese Art der Zwangsregistrierung geht die silberne Zitrone in der Kategorie “Kunden vergraulen” diesmal an Computer BILD und Lexware.